Mitarbeiter werben Mitarbeiter: Was Sie vor der ersten Prämie klären sollten.
Gute Techniker kennen andere gute Techniker. Wenn Ihre Leute gern bei Ihnen arbeiten, empfehlen sie Sie weiter. Mit einer klaren Regel und einer Prämie wird daraus ein fester Weg zu neuen Kollegen. Hier steht, was die Prämie kostet, was steuerlich gilt und wann Sie zahlen.
Stand:
Die steuerlichen Angaben ersetzen keine Beratung durch Ihren Steuerberater.
/Warum es wirkt
Empfehlungen erreichen Techniker, die keine Anzeigen lesen.
Ein Techniker, der zufrieden in seinem Job ist, schaut nicht auf Stellenbörsen. Einem früheren Kollegen hört er trotzdem zu, wenn der von seinem Betrieb erzählt.
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Ihre Leute kennen die Arbeit
Ein Monteur weiß, was Kundendienst im Hochsommer und Notdienst am Wochenende bedeuten. Er empfiehlt nur jemanden, mit dem er selbst auf dem Dach oder im Heizungskeller stehen würde.
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Der Kontakt ist schon da
Ihre Leute kennen Kollegen aus der Berufsschule, vom Großhandel und aus früheren Betrieben. So direkt erreichen Sie diese Techniker mit keiner Anzeige.
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Der Neue weiß, was ihn erwartet
Er hört vorher von einem Kollegen, wie es bei Ihnen läuft. Das erspart Ihnen und ihm Überraschungen in der Probezeit.
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Das Betriebsklima muss stimmen
Wer ungern bei Ihnen arbeitet, holt auch für Geld keine Freunde in den Betrieb. Die Prämie ist ein Dank für eine Empfehlung, die Ihr Mitarbeiter gern ausspricht.
/Prämie und Steuer
Was die Prämie kostet und was steuerlich gilt.
Im Netz ist oft von einer steuerfreien Prämie die Rede. Für eine Geldprämie stimmt das nicht. Planen Sie Lohnsteuer und Sozialversicherung von Anfang an ein.
Die Höhe legen Sie fest
Eine verlässliche Statistik zur üblichen Prämie gibt es nicht. Rechnen Sie dagegen, welche Aufträge Sie mit einem zusätzlichen Techniker annehmen könnten. Für einen Servicetechniker darf die Prämie höher sein als für einen Helfer, solange die Regel für alle gleich gilt.
Geld ist Arbeitslohn
Eine Geldprämie läuft als Einmalzahlung über die Lohnabrechnung, mit Lohnsteuer und Sozialversicherung. Bei Ihrem Mitarbeiter kommt netto weniger an, und Sie zahlen den Arbeitgeberanteil dazu.
Steuerfrei bleiben nur 50 € im Monat
Sachbezüge wie eine Tankkarte bleiben bis 50 € im Monat steuerfrei. Das ist eine Freigrenze: Liegt der Wert einen Euro darüber, wird der ganze Betrag steuerpflichtig. Andere Sachbezüge im selben Monat zählen mit. Ein frei einlösbarer Gutschein zählt wie Geld.
/Regeln
Diese Regeln ersparen Ihnen Ärger.
Schreiben Sie die Regeln auf eine Seite und hängen Sie sie aus. Dann weiß jeder, woran er ist, und keiner fühlt sich übergangen.
So bleibt es fair
- Eine Regel für alle, schriftlich und am Schwarzen Brett
- Ein Teil der Prämie zum Start, der Rest nach der Probezeit
- Es zählt, wer den Namen zuerst nennt, mit Datum notiert
- Der Empfehlende hört nach wenigen Tagen, wie es weitergeht
- Ihr Mitarbeiter fragt den Kollegen, bevor er Kontaktdaten weitergibt
- Wer über Einstellungen mitentscheidet, bekommt keine Prämie
Das sorgt für Ärger
- Prämien, die mal so und mal so ausfallen
- Die volle Summe am ersten Arbeitstag
- Streit darüber, wer jemanden zuerst genannt hat
- Empfehlungen, auf die nie jemand antwortet
- Zugesagte Prämien, die monatelang auf sich warten lassen
/Fragen
Was Inhaber dazu fragen.
Ist die Prämie steuerfrei?
Eine Geldprämie nicht. Sie gilt als Arbeitslohn und wird als Einmalzahlung mit Lohnsteuer und Sozialversicherung abgerechnet. Steuerfrei bleiben nur Sachbezüge bis 50 € im Monat, alle Sachbezüge dieses Monats zusammengerechnet. Die Abrechnung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro.
Wie hoch sollte die Prämie sein?
Dafür gibt es keinen verlässlichen Richtwert. Überlegen Sie, was Ihnen ein Techniker bringt, den Sie sonst nicht hätten: Aufträge, die Sie heute ablehnen, und Überstunden, die Ihr Team heute schiebt. Legen Sie den Betrag fest und machen Sie ihn bekannt, bevor die erste Empfehlung kommt.
Wann zahle ich die Prämie aus?
Teilen Sie die Prämie auf. Brötje-Automation zum Beispiel zahlt einen Teil nach dem ersten Monat und den Rest nach sechs Monaten im Betrieb. So sieht Ihr Mitarbeiter früh, dass die Zusage gilt, und den größeren Teil zahlen Sie erst, wenn der Neue geblieben ist.
Was gilt, wenn der Neue in der Probezeit wieder geht?
Dann entfällt der zweite Teil. Schreiben Sie das vorher in die Regel, dann gibt es darüber keine Diskussion. Den ersten Teil fordern Sie nicht zurück, Ihr Mitarbeiter hat seinen Teil getan.
Was mache ich, wenn keine Empfehlungen kommen?
Fragen Sie Ihre Leute, woran es liegt. Oft kennt niemand die Regel, oder keiner mag Freunde in einen Betrieb holen, in dem gerade Druck herrscht. Im ersten Fall hilft ein Aushang und ein Wort in der Montagsrunde. Im zweiten Fall hilft keine höhere Prämie.